GOOD NEWS - DIE KITEAREA DARF WIEDER ÖFFNEN!



Corona-Info!
Da in Rheinland-Pfalz die Vorschriften zu Freizeitaktivitäten im Freien gelockert wurden, ist die Kitearea auch wieder geöffnet!

Es gelten natürlich die Vorschriften zur Einhaltung der Abstandsregelungen!
Deshalb kann auch nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern zugelassen werden.
Kurse sind aus dem Grund der Abstandsregelungen weiterhin leider nicht möglich.
Wer kommen möchte, meldet sich bitte bei mir vorher per Mail!


Corona Verordnung RLP

Hier der entsprechende Auszug aus der verlinkten Verordnung:
(6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und
Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Absatz 7 Satz 3 Nr. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. (7) Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports ist zulässig.

STAY SAFE!